Kältemittel R404A

Verbot ab dem 01.01.2020


Ab dem 01. Januar 2020 gilt ein generelles Verbot für die Verwendung des Kältemittels R404A.

Das bedeutet konkret, dass ab dem Jahr 2020 R404A nicht mehr aufgefüllt werden darf. Wer bis zu diesem Tag noch noch keine Umstellung vorgenommen und auf ein anderes Kältemittel umgestellt hat, muss mit Schwierigkeiten rechnen. Anlagen mit dem Kältemittel R404A sollten daher spätestens im Laufe des Jahres 2019 auf ein anderes Kältemittel umgestellt werden.

Lieber nicht zu spät, da die Umstellung durchaus mit Aufwand verbunden ist. Ein einfacher Austausch ist nämlich nicht möglich, die Anlagen müssen umgerüstet und so auf das neue Kältemittel vorbereitet werden. 

Daher gilt: Rechtzeitig daran denken und Stress vermeiden! 

Wir helfen Ihnen bei der Umstellung.

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